FAQ

Wozu benötigt der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse meine Daten? Welche Einsichten sind für die eigene/n Apotheke/n zu erwarten?

Die RoKA ist die einzige Quelle, aus welcher der Schweizerische Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse Angaben aus dem Jahresabschluss seiner Mitglieder erhält. Er interessiert sich dabei ausschliesslich für die aggregierten und anonymisierten Auswertungen, nicht für die Zahlen einer einzelnen Apotheke. Das heisst, es werden die Daten mehrerer Apotheken zusammengefasst oder Durchschnitte berechnet. Die aggregierten Daten werden von pharmaSuisse regelmässig genutzt, um den Berufsstand der Apotheker/innen in Politik und Medien zu vertreten, zum Beispiel um Einflüsse von Preissenkungen nachzuweisen oder in Tarifverhandlungen mit den Versicherern eigene Fakten präsentieren zu können. Aus Datenschutzgründen hat pharmaSuisse keine Einsicht in Ihre individuellen Angaben.

Bis wann muss ich an der Umfrage zur RoKA teilnehmen?

Bitte beachten Sie dazu den Terminplan.

Was muss ich tun, um an der Umfrage teilzunehmen?

Falls keine spezifischen Dispensationsgründe vorliegen (s. letzte Frage), erhalten Unterzeichnende des DownloadTarifvertrags LOA IV/1 (PDF, 14.7 MB) Anfang September eine Einladung der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) zur Teilnahme an der Umfrage zur RoKA. Darin ist das Vorgehen beschrieben.

Ich weiss mein Passwort nicht mehr/Passwort funktioniert nicht – was muss ich tun?

Bitte setzen Sie auf dem KOF Umfrageportal https://surveyweb.kof.ethz.ch/ ein neues Passwort nach folgender Login-Anleitung.

Ich weiss nicht mehr, welche E-Mail-Adresse ich angegeben habe/meine E-Mail-Adresse funktioniert nicht – was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich an das .

Welches Geschäftsjahr wird untersucht?

Alle Fragen beziehen sich auf das letzte vollständig abgeschlossene Geschäftsjahr.

Was wird in der Umfrage abgefragt?

Die Umfrage zur RoKA besteht aus dem Fragebogen "Statistik und Struktur" (mit Fragen zu den Mitarbeitenden, Dienstleistungen und Räumlichkeiten usw.) und dem Fragebogen "Rechnungswesen". Ihre Angaben zur Betriebsstruktur werden wenn möglich aus dem Vorjahr übernommen und müssten dann nur aktualisiert werden, wenn sie sich zwischenzeitlich geändert haben sollten. Die Fragen zum Rechnungswesen können Sie anhand Ihrer Zahlen aus dem Jahresabschluss Ihrer Apotheke beantworten.

Kann ich das Ausfüllen der RoKA (an eine/n Mitarbeiter/in oder Treuhänder/in) delegieren?

Sie selbst können Ihre Zugangsdaten (Benutzer-ID und Passwort) freilich jederzeit unkompliziert an eine Vertrauensperson weiterreichen. Um die Teilnahme offiziell bis auf Widerruf an eine/n Bevollmächtigte/n zu delegieren, bedarf es einer oder postalisch direkt dem Schweizerischen Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse eingereicht werden muss (s. unten):

Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Herr Michael Hediger
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld

Der/die Bevollmächtigte, der/die bislang an der Umfrage zur RoKA teilgenommen und direkt mit der KOF kommuniziert hat, soll fortan keinen Zugriff auf die Fragebögen und Auswertungen mehr haben – was muss ich tun?

In diesem Fall muss die bisher gültige oder postalisch an pharmaSuisse geschickt werden (s. oben).

Ich habe die Umfrage abgeschlossen, trotzdem habe ich eine Erinnerung/Rechnung oder Mahnung erhalten – was muss ich tun?

Falls Sie eine Erinnerung, Rechnung oder Mahnung erhalten haben, obwohl Sie die Umfrage abgeschlossen hatten, wenden Sie sich bitte unverzüglich und schriftlich ans RoKA-Team der KOF, damit überprüft werden kann, ob allenfalls ein technisches Problem vorliegt. Das RoKA-Team der KOF würde in diesem Fall beim Schweizerischen Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse die Stornierung Ihrer Rechnung/Mahnung beantragen.

Ich habe Fragen zur Durchführung und Auswertung der Umfrage – wer hilft mir weiter?

Fragen zur technischen Durchführung und Auswertung der Umfrage zur RoKA beantwortet Ihnen gerne das RoKA-Team der KOF. Auf Ihre individuellen Daten hat der Schweizerische Apothekerverband oder telefonisch (031 978 58 58) an pharmaSuisse (Stichwort RoKA).

Ich habe mehr als eine Apotheke – was muss ich tun?

Wenn Sie den DownloadTarifvertrag LOA IV/1 (PDF, 14.7 MB) für mehrere Apotheken unterzeichnet haben, können Sie auf dem KOF Umfrageportal mit nur einer Benutzer-ID (und dem zugehörigen Passwort) auf Ihre sämtlichen Fragebögen zugreifen. Ab zehn Apotheken können Sie beim RoKA-Team der KOF ein vordefiniertes Excel-Formular beziehen, um alle Apotheken zentral zu erfassen.

Muss ich an der Umfrage zur RoKA teilnehmen?

Die Teilnahme an der Umfrage zur RoKA ist obligatorisch, sofern der Beitritt zum DownloadTarifvertrag LOA IV/1 (PDF, 14.7 MB) erklärt wurde. Bei ausbleibender oder unvollständiger Teilnahme wird der Schweizerische Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse einen Solidaritätsbeitrag von CHF 500.– zzgl. MwSt. erheben. Genauere Angaben hierzu entnehmen Sie bitte Artikel 11 des Tarifvertrags LOA IV/1. Von der Teilnahmepflicht ausgenommen sind Apotheken mit einem spezifischen Grund für eine Dispensation (s. letzte Frage).

Was muss ich tun, wenn ich an der Umfrage nicht teilnehmen möchte?

Nichts. Sie können einfach die Rechnung abwarten (CHF 500.– zzgl. MwSt., Solidaritätsbeitrag gemäss oder telefonisch (031 978 58 58) beim Schweizerischen Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse:

Schweizerischer Apothekerverband pharmaSuisse
Herr Michael Hediger
Stationsstrasse 12
3097 Bern-Liebefeld

Was sind Gründe für eine Dispensation von der Teilnahme?

Liegen die Daten infolge einer Neueröffnung, einer Geschäftsformänderung (z.B. vom Einzelunternehmen zur Aktiengesellschaft) oder eines Besitzerwechsels nicht vollständige für das abgelaufene Geschäftsjahr vor, ist es möglich, eine Dispensation zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass diese nur vom Schweizerischen Apothekerverband externe SeitepharmaSuisse gewährt werden kann. Je nach Zeitpunkt des Antrags ist es möglich, dass Sie trotzdem noch eine Einladung oder eine Erinnerung erhalten. Wenn Ihnen die Dispensation gewährt wurde, wird der Solidaritätsbeitrag für das Jahr, in dem die Dispensation erfolgt ist, nicht geschuldet.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert