Ja zur AHV-Steuer-Vorlage: Schweiz bleibt steuerlich attraktiv

Das Schweizer Stimmvolk nimmt das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) an. Die Unternehmensbesteuerung wird vereinheitlicht und neue Sonderregelungen werden eingeführt. Eine Erhöhung des Rentenalters ist damit aber längerfristig nicht vom Tisch.

Wahlurne

Die Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger sagen Ja zur AHV-Steuer-Vorlage. Damit werden bisherige Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen (Statusgesellschaften) aufgehoben, während gleichzeitig neue steuerliche Sonderregelungen eingeführt werden. Für Grosskonzerne und KMU gelten künftig dieselben Besteuerungsregeln. Zudem verbessert die Reform die finanzielle Situation der AHV, indem dieser ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zufliessen. Die AHV-Zusatzfinanzierung wird zu 60% von den Arbeitgebern und -nehmern getragen, indem die Abgaben auf die Löhne steigen. Der weniger mobile Produktionsfaktor Arbeit wird also verteuert.

Diese Zusatzfinanzierung kommt der AHV in Anbetracht des aktuell tiefen Zinsniveaus und der damit verbundenen tiefen Erträge auf ihr Vermögen gelegen. Eine Erhöhung des Rentenalters ist damit längerfristig aber nicht vom Tisch. Die finanziellen Folgen der steigenden Lebenserwartung können mit der Reform kurzfristig abgefedert werden. Langfristig hingegen sind weitere Reformen nötig, da die Reallohnentwicklung kaum ausreichen wird, um die steigenden Ausgaben für die Altersvorsorge vollständig aufzufangen.

Im Standortwettbewerb weiterhin gut positioniert

Durch die Steuerreform bleibt die Schweiz für bereits ansässige Unternehmen ein steuerlich attraktives Land. Auch als Standort für die Ansiedlung neuer Unternehmen oder Unternehmensteile ist die Schweiz weiterhin gut positioniert. Da in Zukunft dieselben Steuersätze für alle Firmen gelten, wird die Unternehmensbesteuerung einheitlicher. Durch diverse Ausnahmeregelungen werden jedoch einige bisher steuerlich privilegierte Unternehmen ihre Steuerlast weiterhin tiefer halten können als andere. Es obliegt nun den Kantonen, von den neuen Steuerinstrumenten (Patentbox, Steuerabzugsmöglichkeiten) politisch Gebrauch zu machen und die Steuersätze allenfalls anzupassen. Hierdurch wird der mobilere Produktionsfaktor Kapital insgesamt geringer besteuert.

Ein Nein zur STAF hätte die Einschätzung, dass die Schweiz dringende Reformen beschliessen und durchsetzen kann, wohl negativ beeinflusst. Allerdings wurde die Verbindung der Steuerreform mit der AHV-Finanzierung im Vorfeld der Abstimmung kritisiert. So gaben Schweizer Ökonominnen und Ökonomen bei einer Umfrage der KOF und der Neuen Zürcher Zeitung an, dass sie die Verknüpfung der beiden Vorlagen eher negativ bewerten. Insgesamt überwogen für sie aber tendenziell die positiven Aspekte des Gesamtpaketes.
 

Weitere Informationen zur KOF-NZZ-Ökonomenumfrage finden Sie hier.

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