Glättung der Steuereinnahmen und Änderungen bei der Schuldenbremse im Kanton Neuenburg

Die starke Volatilität gewisser Einnahmearten bereitet dem Kanton Neuenburg seit einigen Jahren Schwierigkeiten. Die unerwarteten und bisweilen starken Schwankungen erschweren die Finanzpolitik. Um die Kriterien der Schuldenbremse zu erfüllen, sind vor allem bei plötzlichen Einnahmerückgängen kurzfristig grössere Ausgabenanpassungen nötig. Die KOF empfiehlt in einem neuen Gutachten dem Kanton die Einführung eines Glättungsmechanismus und einer Budgetregel, die auf den Einnahmetrends basieren.

Wie andere Kantone auch ist der Kanton Neuenburg wiederholt mit einer hohen Volatilität seiner Steuereinnahmen konfrontiert. Besonders die Einnahmen von juristischen Personen und der kantonale Anteil am Ertrag der direkten Bundessteuer schwanken stark und erfordern einen Glättungsmechanismus, der Abweichungen nach oben und unten abfedert.

Vor diesem Hintergrund hat KOF-Mitarbeiter Florian Chatagny für den Kanton Neuenburg einen Glättungsmechanismus entwickelt, der helfen soll, die grossen Schwankungen in den Steuereinnahmen abzufangen. Der Mechanismus beruht im Wesentlichen auf drei Elementen: 1. der Äufnung einer Glättungsreserve in der Bilanz, 2. der Festlegung einer Regel für die Zuweisung zur bzw. Entnahme aus der Reserve und 3. der Berechnung eines Einnahmetrends.

Änderung der Schuldenbremse

Neben der Einführung des Glättungsmechanismus schlägt Florian Chatagny auch Änderungen bei der Schuldenbremse vor. Insbesondere sollte die Obergrenze des Auslagenüberschusses von 1% aufgehoben und durch eine sogenannte Einnahmetrend-Budgetregel ersetzt werden. Diese Regel setzt die Höhe der Ausgaben auf der Höhe des Einnahmetrends an.

Die Neuenburger Regierung hat die Vorschläge der KOF ins Kenntnis genommen. Sie werden bis Sommer in einem Umsetzungsbericht übernommen und noch dieses Jahr im Neuenburger Parlament diskutiert werden.

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